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ELTERN-INFORMATION

Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) (kurmanji)

In den Kursen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern mehrsprachige Schülerinnen und Schüler die Kenntnisse in ihrer Erstsprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Das erworbene Wissen ist nicht nur für den Kontakt mit den Verwandten und die persönliche Identitätsbildung von Bedeutung, mehrsprachige Kompetenzen sind ganz generell eine Ressource, deren Pflege sinnvoll ist. Die örtlichen Schulen unterstützen die Durchführung von HSK-Kursen, indem sie – soweit möglich – Schulräume zur Verfügung stellen. Der Kursbesuch ist freiwillig.

Für die HSK-Kurse ist Folgendes zu beachten:

  1. Die Kurse werden von Konsulaten und Botschaften oder von nichtstaatlichen Trägerschaften (z.B. Elternvereinen) durchgeführt. Die Verantwortung für die Inhalte der Kurse und für die Anstellung und Bezahlung der Lehrpersonen liegt bei den Trägerschaften.
  2. Die Kurse der staatlichen Trägerschaften sind in der Regel gratis. Für die Kurse von anderen Trägerschaften werden zum Teil Schulgeldbeiträge verlangt.
  3. Die Organisation der Kurse ist Sache der Trägerschaften. Diese informieren die Eltern der angemeldeten Schülerinnen und Schüler direkt über die Durchführung, die Kursorte und Kurszeiten.
  4. Auskünfte erteilen die Koordinationsstellen der Trägerschaften. Eine Liste dieser Stellen findet sich unter www.schulen- aargau.ch/regelschule/schulorganisation/schulgestaltung/interkulturelles.
  5. Die Anmeldung verpflichtet zu regelmässigem Besuch und gilt bis zu einer schriftlichen Abmeldung durch die Eltern.
  6. Allfällige Dispensationen, um den Besuch der Kurse zu ermöglichen, müssen bei der Schule beantragt werden. Die Verantwortlichen gehen bei ihren Entscheiden von der Schulpflicht als oberste Maxime aus. Der versäumte Lernstoff muss aufgearbeitet werden.
  7. Der Besuch des HSK-Unterrichts wird im Zeugnis der Volksschule Aargau eingetragen. Es sind 2 Varianten möglich: 1. Im Zeugnis wird der Vermerk “besucht” eingetragen. 2. Im Zeugnis wird der Vermerk “Beilage” eingetragen und ein Bericht oder ein Attest des HSK- Anbieters wird der Zeugnismappe beigelegt.

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